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   BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08   

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https://dejure.org/2008,77405
BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08 (https://dejure.org/2008,77405)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 1 WB 26.08 (https://dejure.org/2008,77405)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 1 WB 26.08 (https://dejure.org/2008,77405)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998);

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 m.w.N.).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, muss auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abgestellt werden (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 a.a.O. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08
    Über die Verweisung kann der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheiden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3 ).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09

    Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten; Beschwerde gegen Entscheidung

    Die Abteilung WV gehört nicht zum militärischen Bereich, sondern zum zivilen Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (ebenso schon Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 26.08 -).

    Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 26.08 - m.w.N.).

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